.CM Websites wie z.B. espn.cm oder itunes.cm wurden in 2018 bereits 12 Millionen Mal „versehentlich“ von Usern besucht – so ein aktueller Report. Diese alarmierende Zahl macht deutlich, wie wichtig ein konsequenter Online-Markenschutz für Markeninhaber ist. In diesem Artikel erklären wir, was Typosquatting ist, welche Gefahren hiervon ausgehen und welche Markenschutz-Strategien gegen das Typosquatting helfen.
Infizierung mit Malware
durch Tippfehler in der URL
Typosquatting – auch als URL hijacking oder brandjacking bezeichnet, ist so alt wie das Internet selbst. Unseriöse Webmaster sichern Domains, die bekannten Markendomains sehr ähnlich sind, aber typische Tippfehler enthalten. Statt MARKE.COM einzugeben, schreiben viele User versehentlich MARKE.CM und landen so ungewollt auf der Website eines Typosquatters. Wer statt .COM die Endung .OM eintippt, besucht aus Versehen eine Website aus dem arabischen Oman. Das Eintippen dieses Ländercodes passiert erwiesenermaßen häufig und leider lauern hier auch die größten Gefahren: Der PC des Users kann mit Spyware, Viren oder anderer bösartiger Malware infiziert werden. In 2016 wurden z.B. Netflix und die Citibank Opfer von .OM Typosquatters. Eine Vielzahl an Usern wurde hier auf Websites geleitet, die versuchten, schädliche Malware zu installieren. Ist dies gelungen, können persönliche Daten inkl. Kreditkartennummer gestohlen werden.
Typosquatter bieten Produktfälschungen oder Konkurrenzangebote
Neben der Installation von Spysoftware dienen Tippfehler-Domains dazu, Konkurrenzprodukte oder gefälschte Markenware zu verkaufen und hierfür den geklauten Traffic zu nutzen. Werden sowohl Website als auch Produkte im professionellen Stil gefälscht, merkt der User oftmals gar nicht, dass er nicht auf der Originalwebsite gelandet ist. Besonders dreiste Typosquatter bieten die gut besuchten Tippfehler-Domains schließlich den Markenunternehmen zu hohen Preisen an. Diese sehen sich dann gezwungen das Angebot anzunehmen, um diese Art des Domainmissbrauchs zukünftig zu vermeiden.
Fazit: Ein kleiner Tippfehler kann großen Ärger nach sich ziehen!
Man sollte demnach ganz genau aufpassen, denn schon ein hinzugefügter oder weggelassener Bindestrich oder ein falscher bzw. vergessener Buchstabe kann auf eine betrügerische, manchmal auch gefährliche Website führen.
Markenschutz-Strategien für Markeninhaber
Um sich gegen Typosquatter zu schützen, sollten Markenhersteller drei wichtige Punkte beachten:
1. Markennamen beim Trademark Clearinghouse registrieren
Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, verfügbare Domains zu registrieren. Deshalb sichern sich auch Betrüger zu Unrecht Domains mit bekannten Markennamen und missbrauchen sie für ihre dubiosen Geschäfte. Mit Einführung der neuen Top-Level-Domains (nTLDs) ab 2013 hat sich das Problem deutlich verschärft. Um Unternehmen vor den Risiken des Domainmissbrauchs zu schützen, hat die ICANN das Trademark Clearinghouse (TMCH) geschaffen. Durch die Registrierung von Markennamen im TMCH werden die regulären Markendomains wie z.B. marke.sport oder marke.food überwacht und geschützt.
2. Verschiedene Varianten des Domainnamens registrieren
Indem man selbst Tippfehler-Domains registriert, lässt sich Typosquatting effektiv eindämmen. Neben MARKE.COM sollte z.B. MRKE.COM und auch die Pluralform MARKEN.COM gesichert werden. Wer einen zusammengesetzten Markennamen hat, wie z.B. XYZ MARKE, sollte in jedem Fall die Varianten mit und ohne Bindestrich registrieren: XYZ-MARKE.COM und XYZMARKE.COM.
3. Verschiedene Endungen registrieren
Statt nur die Domain mit dem eigenen Ländercode zu sichern, z.B. MARKE.DE, sollten auch Domains mit zahlreichen anderen Endungen gesichert werden – also MARKE.COM, MARKE.ORG, MARKE.INFO usw.
EBRAND unterstützt Sie gerne beim Aufbau eines Typosquatter-resistenten Domainportfolios und übernimmt die Registrierung beim TMCH für Sie. Was wir sonst noch für Ihren Markenschutz im Internet tun können, erfahren Sie auf unserer Webseite oder im persönlichen Gespräch. Unsere Experten freuen sich auf Sie!
Der Artikel erschien zuerst im Blog von EuroDNS – unserer Muttergesellschaft.