Auf Bestreben der Europäischen Kommission haben sich die Online-Marktplatzbetreiber Alibaba Group (AliExpress), Amazon, ebay und Rakuten am 25. Juni 2018 schriftlich dazu verpflichtet, noch intensiver und schneller gegen Produktfälschungen auf ihren Marktplätzen vorzugehen.
Zeigen Behörden von EU-Mitgliedsstaaten eine Produktfälschung an, müssen die Onlineriesen ab sofort innerhalb von 2 Werktagen reagieren. Auf Hinweise, die von Kunden stammen, sind innerhalb von 5 Werktagen Maßnahmen zu ergreifen.
EU-Justizkommissarin Vĕra Jourová macht deutlich: „Immer mehr EU-Bürger shoppen online. E-Commerce hat den Konsumenten zahlreiche neue Möglichkeiten eröffnet: Sie profitieren von einer größeren Auswahl und geringeren Preisen. Doch die Konsumenten sollten beim Onlineshopping den gleichen Schutz genießen wie beim Kauf im Geschäft. Ich befürworte die Verpflichtungserklärung, denn sie wird das Onlineshoppen zukünftig noch sicherer machen. Ich rufe auch andere Marktplatzbetreiber dazu auf, sich dieser Initiative anzuschließen. Gemeinsam können wir das Internet für die EU-Bürger sicherer machen.“
Zunahme von Produktfälschungen im Onlinehandel
Laut Eurostat belief sich der Anteil von Onlineverkäufen an allen Verkäufen in 2016 bereits auf 20 Prozent – Tendenz steigend. Da wundert es nicht, dass das Rapid Alert System (behördeninternes Schnellwarnsystem für Qualitätsmängel und Fälschungen) von Jahr zu Jahr mehr Produktfälschungen im E-Commerce-Bereich verzeichnet. Die Zunahme gefälschter Markenprodukte zeigt, wie wichtig ein konsequentes Vorgehen gegen Produktpiraterie vonseiten der Marktplatzbetreiber ist. Durch die E-Commerce-Richtlinie wurde zwar schon viel angestoßen, aber detaillierte Regelungen fehlen bislang.
Markenschutz auf höchster politischer Ebene
Die unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Hierin hat die EU mit den vier größten Online-Marktplätzen konkrete Maßnahmen (Product Safety Pledge, *.PDF Datei) zur Bekämpfung von Produktpiraterie vereinbart:
- Hinweise zu Produktfälschungen seitens der EU-Behörden müssen innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet werden. Die Behörden sind über getroffene Maßnahmen zu informieren.
- Hinweise von Konsumenten sind innerhalb von fünf Werktagen zu bearbeiten.
- Es sind userfreundliche Systeme einzurichten, über die Konsumenten Produktfälschungen oder einen Verdacht schnell und einfach anzeigen können.
- Es müssen Informationen über bereits bekannte Produktfälschungen eingeholt werden (z.B. über das Rapid Alert System oder über Strafverfolgungsbehörden), mit deren Hilfe verdächtige Produkte auf dem eigenen Marktplatz identifiziert werden können.
- Es sind spezielle Kontaktpersonen abzustellen, die den Behörden als direkte Ansprechpartner in Sachen Markenschutz und Produktpiraterie dienen.
- Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die ein Wiederauftauchen bereits entfernter Produktfälschungen verhindern.
- Auf dem Marktplatz aktive Verkäufer müssen mittels Hinweisen, Informationen oder Schulungen dazu angehalten werden, sich gesetzeskonform zu verhalten.
Die Marktplatzbetreiber und die Europäische Kommission werden alle sechs Monate einen Bericht herausgeben, um den Erfolg der Vereinbarung zu bewerten. EBRAND Services ist überzeugt, dass das Abkommen einen wichtigen Teil zum Onlinemarkenschutz beitragen kann. Erfahren Sie was unsere Experten zum Schutz Ihrer Marke auf Online-Marktplätzen tun können.